Diakonie-Sozialstation Dom/Schloss gGmbH
im Anna-Hospital
Platz der Jugend 25
19053 Schwerin
Tel: 038548069910, Fax 038548069920
Pflege & Betreuung
Wir wünschen nicht nur uns selbst, sondern allen Hilfesuchenden, solange wie möglich in ihren vertrauten vier Wänden bleiben zu können. Dazu sollen unsere Angebote dienen.
SGB V § 37,2
Die häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) beinhaltet alle ärztlich angeordneten medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, die bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden, wie zum Beispiel die Versorgung von Wunden sowie die Gabe von Medikamenten und Injektionen.
Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
SGB XI
Die Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz umfasst die Körperpflege, Ernährung sowie Hauswirtschaft. Je nachdem, was Ihnen möglich ist oder wobei Sie der Hilfe bedürfen, werden zum Beispiel folgende Maßnahmen unterstützend ausgeführt:
Körperpflege, Zubereiten von Mahlzeiten und begleitende Hilfen.
Hierbei soll die Selbstbestimmung der Hilfesuchenden gestärkt werden.
Dieses Angebot der stundenweisen Betreuung soll Angehörige entlasten, die oft rund um die Uhr die Verantwortung für eines ihrer Familienmitglieder übernehmen.
SGB XI § 39
Wenn Ihre Angehörigen oder sonstigen Pflegepersonen einen wohlverdienten Urlaub antreten möchten, eine Zeit der Entlastung brauchen oder einfach einmal sorgenfrei ins Kino gehen möchten, unterstützen wir Sie gern stundenweise bis zu einem Höchstsatz von 1612 € pro Jahr. Schließlich stellt die Pflege eines lieben Angehörigen umfangreiche Anforderungen an Sie. Die Pflegekassen stellen hierfür zusätzliche Budgets bereit, die Sie beantragen können. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung.
SGB XI
Das zum 01.01.2015 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz bietet weitere Möglichkeiten entlastender Hilfen. Hier steht jedem ab Pflegegrad 1, ein monatliches Budget von 125€ zur Verfügung. Dieses kann unter anderem für die Unterstützung im häuslichen Umfeld, Einkäufe, Begleitungen oder für die reine Betreuung in Anspruch genommen werden. Gern beraten wir Sie auch persönlich, denn
Miteinander reden
ist der Anfang alle Hilfe.
Eine weitere Möglichkeit ist die Bezahlung zusätzlicher Leistungen durch Sie selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt auch das Sozialamt finanziell diesen Hilfebedarf.